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   VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21   

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https://dejure.org/2021,6814
VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,6814)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.02.2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,6814)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,6814)
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  • OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 F 211/19
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21
    Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 5. August 2019 - 2 F 211/19 -.

    Vor diesem Hintergrund ist es den mit der Abschiebung betrauten Bediensteten verwehrt, die betreffenden Wohnräume zu durchsuchen, wenn die Antragsgegner bei Beginn der Abschiebung hierzu keinen Anlass bieten, weil sie etwa freiwillig die Wohnungstür öffnen und sich als die gesuchte Person zu erkennen geben (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, Beschluss vom 5. August 2019 - 2 F 211/19 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21
    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, juris Rn. 32 ff.).
  • RG, 19.06.1920 - I 5/20

    Haftungsmodell beim Handel mit Kuxen gothaischer Gewerkschaften

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21
    Insbesondere ist eine Durchsuchungsanordnung nicht erst dann erforderlich, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür erkennbar ist, dass die Antragsgegner am Tag der Abschiebung die Tür nicht öffnen und sich zu erkennen geben werden (so aber im Ergebnis die 4. Kammer des VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3. Juni 2020 - 4 I 5/20 - und die 9. Kammer des VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 9 I 6/20- im Anschluss an Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 9 I 1/21- und VG Potsdam, Beschluss vom 30. September 2020 - VG 8 I 15/20 -).
  • VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 22 I 82/22
    vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 4. Februar 2022 - 3 L 4/22 -, juris, Rn. 15; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 I 3/21 -, juris, Rn. 29; VG Braunschweig, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 5 E 21/21 -, juris, Rn. 28 m. w. N.; VG Gießen, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 N 4595/19 -, juris, Rn. 10 m. w. N.
  • VG Potsdam, 01.07.2022 - 3 I 8/22
    Demgemäß ist mit Blick auf die für den 11. Juli 2022 avisierte aufenthaltsbeendende Maßnahme die Durchsuchungsanordnung zu befristen (ebenso VG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 I 3/21 -, juris, Rn. 29).
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